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Werden auch Sie stiller Gesellschafter!

Die Gemeinde Gleiritsch ist alleiniger Gesellschafter der Dorfladen Gleiritsch UG (haftungsbeschränkt) mit einer Einlage von 600 €.

Für die Bürgerinnen und Bürger, Vereine sowie Firmen, auch von außerhalb des Gemeindegebietes von Gleiritsch, besteht die Möglichkeit den Dorfladen finanziell zu unterstützen. Dies geschieht in Form einer stillen Beteiligung an die Dorfladen Gleiritsch UG (haftungsbeschränkt). Die stille Beteiligung muss auf mindestens 200,00 € oder ein Mehrfaches (in 100 Euro-Einheiten) davon lauten. Das Kapital der stillen Gesellschaft dient im Falle einer drohenden Überschuldung der Gesellschaft als nachrangiges Haftkapital. Das Risiko ist auf den hingegebenen Beteiligungsbetrag beschränkt. Weitergehende Ansprüche der UG (haftungsbeschränkt) gegenüber den stillen Gesellschaftern sind ausgeschlossen.

Gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 3 b Vermögensanlagengesetz unterliegt die Beteiligung als typisch stiller Gesellschafter an der Dorfladen Gleiritsch UG (haftungsbeschränkt) nicht der Prospektpflicht, da die angebotenen Anteile in einem Zeitraum von 12 Monaten insgesamt 100.000 Euro nicht übersteigen.

Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich im Einzelnen aus dem nachfolgenden Vertrag:

Stiller Gesellschaftervertrag

Werden auch Sie stiller Gesellschafter, wie bereits 124 Bürgerinnen und Bürger, Vereine sowie Firmen und unterstützen den Dorfladen in Gleiritsch. Bei Interesse den Gesellschaftsvertrag ausgefüllt und unterschrieben beim Geschäftsführer oder im Dorfladen abgeben. Ein Briefkasten befindet sich am Eingang des Ladens. Gerne stehen wir auch für Fragen zur Verfügung.

Wer kann stiller Gesellschafter werden?

  • Natürliche Personen (= Bürgerinnen und Bürger, auch außerhalb der Gemeinde Gleiritsch)
  • Personengesellschaften (z. B. Vereine, OHG, KG, usw.)
  • Juristische Personen (z. B. UG, GmbH, AG, usw.)

Die stillen Gesellschafter wählen ihrerseits einen Gesellschafterrat, der die Ziele aller stillen Gesellschafter gegenüber der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) vertritt. Der Gesellschafterrat wird i. d. R. in den Beirat der UG (haftungsbeschränkt) bestellt.

Der Beirat besteht zu 1/3 aus Vertretern des UG-Gesellschafters (= Gemeinde Gleiritsch) und zu 2/3 aus Vertretern der stillen Gesellschafter. Die Aufgaben des Beirates als Überwachungsorgan werden durch Gesetz, Vertrag, Satzung und Geschäftsordnung bestimmt. Der Beirat ist nicht berechtigt in die Geschäftsführung der Gesellschaft einzugreifen.

Im Beirat sind folgende Personen vertreten:

Der Geschäftsführer leitet die Gesellschaft in eigener Verantwortung gemäß den Vorschriften der Gesetze, des Gesellschaftsvertrages, Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen des UG-Gesellschafter und stillen Gesellschafter sowie der Geschäftsordnung.

Geschäftsführer ist:

Herr Anton Brand

Nürnberger Straße 5
92693 Eslarn

E-Mail

Bei der Gesellschafterversammlung der stillen Gesellschafter hat jeder stille Gesellschafter eine Stimme, unabhängig von der Höhe des Anteils.

Die Gesellschafterversammlung der UG (haftungsbeschränkt) besteht aus dem alleinigen UG-Gesellschafter, der Gemeinde Gleiritsch.

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